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Ich würde hier einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen, dass Zimmer gegen den Willen der Betroffenen betreten und räumen lassen zu dürfen.
Begründen würde ich diesen mit der drohenden Obdachlosigkeit bei Kündigung und den gesundheitlichen Gefahren durch die Verwahrlosung.Dann müsste ein Gutachter entscheiden und alle Beteiligten sind auf der sicheren Seite.
Ein Verfahrenspflger währe wohl auch sinnvoll, um Rechtsmittel einlegen zu können falls die Betroffene dies nicht kann.
Nach welcher Rechtsgrundlage würdest du denn diesen Antrag beim Betreuungsgericht stellen? Diese Frage ist ernsthaft gemeint..., da mir auf Anhieb keine Rechtsgrundlage einfällt.....