Grundstückskaufvertrag mit Auflassung und GB-Berichtigung

  • Guten Morgen,

    Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C im Grundbuch eingetragen. B und C sind die Verkäufer und A ist der Käufer. Diese sind lt. notariellem Inhalt im GB zu je 1/3 Anteil in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragen. Der Verkäufer (B und C) vertragen ihre Erbteile an dem in § 1 genannten Grundbesitz an den dies annehmenden Käufer zu Alleineigentum.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig (das Wort Auflassung wird erwähnt - als Überschrift) , dass das Eigentum an dem verkauften Grundbesitz von den Verkäufern auf den Käufer übergeht.
    Die Verkäufer bewilligen und der Käufer beantragt, die Berichtigung des Grundbuchs von ...., das der Käufer alleiniger Berechtigter der vorstehend bezeichneten
    Erbteile am Nachlass der .... bezogen auf den Vertragsgegenstand ist. Sie beantragen, den Eigentumsübergang in das GB einzutragen.

    Ich bin doch nicht verpflichtet mir das Richtige rauszusuchen - wie gehe ich mit so einem Notar um????

  • Da hat wieder mal jemand den Unterschied zwischen Auflassung und Erbteilsübertragung nicht begriffen. Es ist wirklich eine absolute Katastrohpe!

    Man kann nur zurückweisen: Eine Auflassung aller drei Erben an A ist nicht erklärt und eine Erbteilsübertragung bezogen auf einen einzelnen Nachlassgegenstand gibt es nicht.

  • Mann kann den Notar ja mal fragen, inwieweit eine Eigentumsumschreibung von Anteilen erfolgen soll, die im Grundbuch gar nicht verlautbar sind und gar nicht existieren. Dann bitte vorher eine Erbauseinandersetzung mit Auflassung und danach eine Auflassung der Anteile.

  • Ja, das mit der Nachfrage bei dem Notar wäre eine Möglichkeit. Aber auch da habe ich
    meine Zweifel, dass er es versteht. Dann käme der Anruf aus dem Notariat mit der
    Bitte, den genaue Wortlaut telefonisch durchzugeben.

    Dieser Notar verfasst auch Urkunden in denen bewilligt und -antragt wird, ein lebens-
    längliche unentgeltliches Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht gem. § 1093 BGB mit
    dem Vermerk, dass es zur Löschung dieses Rechts des Nachweises des Todes der
    Berechtigten bedarf und das das Wohnungsrecht weder vererblich noch übertrag-
    bar ist und dass diesem Grundpfandrechte bis zu ...... Euro mit Zinsen bis zu 20 % p.a.
    vorgehen. Und nach Zwischenverfügung schreibt er das Gleiche noch mal.

    Ich werde Antragsrücknahme anregen und falls die nicht kommt zurückweisen.

    Danke

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