Benachrichtigung nach Erbausschlagung

  • Hallo,

    ich brauch da mal einen Denkanstoß-

    Ich habe einen Erblasser in Deutschland-Nachlass ist auch vorhanden. Zwei von drei Kindern schlugen aus.Nach langem Suchen konnte die Adresse des in die Niederlande verzogenen Sohnes ermittelt werden.

    Benachrichtigung ging raus mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein.

    Kam zurück mit dem Vermerk: geweigerd sprich Annahme verweigert. Auf Neuzusendung mit normaler Post kein Rückmeldung.

    Was mache ich wenn nichts passiert, kann ich es irgendwie so zustellen, dass er es annehmen muss? Wie bekomme ich die Ausschlagungsfrist zum Laufen-oder läuft diese ab verweigerter Zustellung?


    Sorry, hatte es in dem Zusammenhang noch nicht.

    Schon mal schönes WE

  • Durch die Anwachsung beginnt doch keine neue Ausschlagungsfrist oder sehe ich das falsch? Wenn das Kind also schon vom Tod weiss und nicht davon ausgehen kann, dass ein Testament da ist, ist es doch bereits unabhängig von den weiteren Ausschlagungen Erbe und die Frist läuft bereits. Die Information nach § 1953 Abs. 3 BGB hat dann ja darauf keine Auswirkung.

  • Das Problem, dass ich sehe ist, dass das Kind vorher mangels Kontakt eben nicht vom Tod des Vaters wusste und aufgrund Verweigerung der Annahme der Zustellung dies auch jetzt nicht weiß.

    Hauptproblem:

    Es ist eine Nachlasspflegschaft eingerichtet und ich würde diese gern aufheben- ab wann kann ich von Erbschaftsannahme ausgehen und die Pflegschaft aufheben (es gibt ein Haus)?

    - 6 Monate (da Aufenthalt im Ausland) ab Tod?
    - 6 Monate ab verweigerter Zustellung?
    - gar nicht?

    Ich möchte das gern rechtssicher aufheben- da sich dann ja keiner ums Haus kümmert und Schäden zu befürchten sind. Es kann ja so nicht richtig sein die Pflegschaft einfach weiterlaufen zu lassen.

    Oder mache ich mir da zu viele Gedanken?

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