Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Ich habe als Gruppenleiterin derFamilienabteilung von der Verwaltung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügungdes Finanzamts weitergeleitet bekommen. Gepfändet werden die Forderungeneines Rechtsanwalts aus PKH und VKH, auch zukünftige. Drittschuldner ist dasAG.
So, wie ich es verstanden habe, geht das. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…861#post1023861
Jetzt sollen wir Gruppenleiter von Familie, Zivil und ZV jeweils dieDrittschuldnererklärung ausfüllen. Ist das überhaupt korrekt? Müsste das nichtdie Verwaltung tun?
Und, wie stelle ich sicher, dass die Pfändung zukünftig beachtet wird? LaufendeVerfahren mit diesem Rechtsanwalt gibt es derzeit nicht.