Im Erbbaugrundbuch sind vier Eigentümer zu je 1/4 eingetragen. Diesen vier Eigentümern steht am Grundstück eine Vormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts zu. Sie sind hier auch zu je 1/4 Berechtigte.
Nun will ein Erbbauberechtigter im Rahmen einer Teilungsversteigerung das Erbbaurecht erwerben. Soweit alles unproblematisch.
Mein Problem ist nun, was mit dem Ankaufsecht passiert. Dies wurde ursprünglich für die Erwerber des Erbbaurechts persönlich bewilligt (auch zu je 1/4) und nicht für die Berechtigten des Erbbaurechts.
Sind dann nach dem Zuschlag die Berechtigten des Ankaufsrechts andere als der Eigentümer des Erbbaurechts?