Löschungsbewilligung kroatischer Notar

  • Hallo, habe erstaunlicherweise in der Suche noch nichts zum Thema gefunden.

    Wir sollen eine Löschungsbewilligung für Grundschulden bekommen, bei der die Unterschrift von einem kroatischen Notar beglaubigt wurde.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass wir dazu dann nur noch eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers nebst dessen Unterschriftsbeglaubigung brauchen, nicht aber eine Apostille?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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    Wir sollen eine Löschungsbewilligung für Grundschulden bekommen, bei der die Unterschrift von einem kroatischen Notar beglaubigt wurde.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass wir dazu dann nur noch eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers nebst dessen Unterschriftsbeglaubigung brauchen, nicht aber eine Apostille?

    Ein entsprechendes bilaterales Abkommen ist mir nicht bekannt und in der DNotI-Übersicht auch nicht aufgeführt.

    Meiner Meinung nach braucht es die Apostille schon.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo, habe erstaunlicherweise in der Suche noch nichts zum Thema gefunden.

    Wir sollen eine Löschungsbewilligung für Grundschulden bekommen, bei der die Unterschrift von einem kroatischen Notar beglaubigt wurde.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass wir dazu dann nur noch eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers nebst dessen Unterschriftsbeglaubigung brauchen, nicht aber eine Apostille?

    Ein entsprechendes bilaterales Abkommen ist mir nicht bekannt und in der DNotI-Übersicht auch nicht aufgeführt.

    Meiner Meinung nach braucht es die Apostille schon.

    Oha, ich dachte in der EU wäre das nicht mehr nötig. Wieder was gelernt.

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  • tom, praktische Frage: Laut Internet muss ich die Apostille beim zuständigen Amtsgericht beantragen, in dem der Notar seinen Sitz hat. Mal ganz verwegen gefragt: macht das üblicherweise der Antragsteller oder kümmert sich das Notariat darum, das dann auch Kaufvertrag beurkundet, zu dem die Löschung gebraucht wird?

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  • tom, praktische Frage: Laut Internet muss ich die Apostille beim zuständigen Amtsgericht beantragen, in dem der Notar seinen Sitz hat. Mal ganz verwegen gefragt: macht das üblicherweise der Antragsteller oder kümmert sich das Notariat darum, das dann auch Kaufvertrag beurkundet, zu dem die Löschung gebraucht wird?

    Das macht eigentlich derjenige, zu dessen Urkunde man die Apostille braucht (also hier der kroatische Notar), oder jedenfalls der, der im jeweiligen Land ist.
    Wenn die nicht kooperativ sind, würde ich einen der einschlägigen Dienstleister beauftragen.

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