Hallo ich habe folgenden SV
das Konto des Schuldners wurde gepfändet, auf dem Konto ging Gehalt eines Bekannten des Schuldners ein, ca. 1000,00 €. 490,00 € konnten Sie abheben. Die Bank gibt den restl. Betrag nicht frei. Jetzt war der Schuldner vor Ort und wollte den Betrag freigegeben haben. Ich sehe hierfür aber keine Grundlage.
Müsste hier nicht viel mehr Dritte ( also dem, dem das Gehalt zustand) seinen materiell rechtlichen Anspruch geltend machen im Wege der Drittwiderspruchsklage?
Oder sehe ich das falsch und es gibt eine Möglichkeit zur Freigabe?
Vielen Dank für eure Hilfe.