Hallo,
im Rahmen einer Übergabe wurde eine Grunddienstbarkeit antragsgemäß wegen angeblichen Fristablaufs gelöscht. Das Recht wurde im Vertrag übernommen "soweit es nicht mit Eigentumsumschreibung zur Löschung gelangt."
Die Frist ist jedoch gar nicht abgelaufen, das Recht wurde also zu unrecht gelöscht, also eigentlich Amtswiderspruch erforderlich. Aber hat evtl. ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb stattgefunden?
Vor kurzem fiel das eigentlich belastete Grundstück in die Flurbereinigung, natürlich lastenfrei, das Ersatzgrundstück ist mit Flurstücksnummer, Beschrieb und qm-Zahl jedoch identisch. Hat dies eine Auswirkung auf die Möglichkeit des Widerspruchs?
Vielen Dank schon mal!