Ehefrau verkauft Haus des Betreuten

  • Hallo!

    Folgender Fall :

    Die Ehefrau wurde als Betreuerin für ihren Mann mit allen Aufgabenkreisen bestellt.

    Beide sind Eigentümer eines Hauses, welches die Betreuerin nun verkaufen will.

    Von dem Erlös soll das Darlehen bei der Bank abbezahlt werden. Das Haus steht leer. Der Betreute wurde angehört und ist mit dem Verkauf einverstanden. Werteinschaetzung des Maklers liegt vor sowie der Vertragsentwurf.

    Würde die Erteilung der Genehmigung nun in Aussicht stellen nachdem der Vertrag von mir geprüft wurde.

    Bestellt ihr in so Fällen noch einen Verfahrenspfleger?

  • Wenn die Betreute anhörungsfähig ist, dann ist ein Verfahrenspfleger m.E. nicht erforderlich. Dann kann Sie ja wie offenbar geschehen selbst angehört werden und ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör wurde genüge getan.

  • Ist der Betroffene in der Lage ‚nein‘ zu sagen? Ist eine Verständigung mit ihm zum Thema möglich? Ist sein wahrer Wille erforscht? Kann er seine Rechte im Genehmigungsverfahren selbst wahrnehmen?

    Wenn alles ja, dann nein.

  • Wollte einfach mal hören, wie ihr in solchen Fällen vorgeht. Werde wohl keinen Verfahrenspfleger bestellen.

    Also spricht in meinem Fall ja nichts dagegen, dass die Ehefrau den gemeinsamen Grundbesitz verkauft.

    Kommt letztendlich auf den Inhalt des Kaufvertrags an.

    Wenn im Rahmen des Kaufvertrags Vereinbarungen zwischen den Miteigentümern (d.h. Betreuter und Betreuerin) vereinbart werden, könnte ein Vertretungshindernis bestehen. Dann wäre ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen.

    Prüfe ggf. den Inhalt der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag ganz genau. Du kannst letztendlich nicht davon ausgehen, dass der beurkundende Notar ein evtl. Vertretungshindernis vor der Beurkundung erkennt.

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