Hallo,
ich habe hier ein schriftliches Bewilligungsverfahren von meinem Vorgänger übernommen.
Der Anwalt beantragt Beratungshilfe zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen ALG II Bescheid.
Den Bescheid hat er als dermaßen unscharfe "Kopie", die mehr nach einem Foto aussieht eingereicht.
Mein Vorgänger hat dann den Bescheid im Original angefordert. Der Anwalt hat mehrfach das Gleiche nochmal eingereicht, ich ihn wieder aufgefordert usw...
Jetzt trägt er vor, dass ihm das Original nicht vorläge und fragt, wofür dieses den benötigt würde.
Da komm ich ins Stocken und bin mir auch nicht sicher...
Fordert ihr die Bescheide ebenfalls im Original an und wenn ja, warum?
Ich freue mich auf eure Anworten,
Grüße VikiBue