Hallo!
Bei mir ist die Löschung des Zustimmungserfordernisses bei Veräußerungen gem. § 12 WEG beantragt.
Dafür wurde mir ein Beschluss eingereicht. Die Unterschriften von Vorsitzendem, Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeirat sind nicht vorhanden. Die Niederschrift ist vom Notar verfasst, es ist eine Tatsachenbeurkundung nach § 36 BeurkG.
Ersetzt die Niederschrift des Notars das Erfordernis der drei öffentlich beglaubigten Unterschriften?
Weiteres Problem ist, dass nur der Verwalter anwesend ist. Er hat privatschriftliche Vollmacht von der Mehrheit der Wohnungseigentümer. Reicht das oder brauche ich die Vollmacht in der Form des § 29 GBO? Oder vielleicht zumindest die Vollmachten der Wohnungseigentümer, die eigentlich unterschreiben müssten?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
LG Nordlicht