Hinterlegung wegen eventueller Geschäftsunfähigkeit

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Hinterlegungsantrag einer Lebensversicherungs AG. Diese möchte die Beträge aus den gekündigten Lebensversicherungen hinterlegen, mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer vermutlich geschäftsunfähig ist.

    Als Nachweis hat die Versicherungs AG die Korrespondenz mit dem Versicherungsnehmer beigelegt, die wirr und beleidigend ist. Das Amtsgericht hat ihn zu einer mehrwöchigen Behandlung in eine Tagesklinik geschickt.

    Nach Palandt, § 372 Rn. 5 kann hinterlegt werden, wenn der Gläubiger geschäftsunfähig ist.

    Jetzt mein Problem: reicht es, dass eine Unsicherheit über die Geschäftsfähigkeit besteht? Und falls hinterlegt werden kann, wie überprüfe ich dann die Herausgabe?

  • "Das Amtsgericht hat ihn in eine Tagesklinik geschickt" , ich denke dass damit eine Unterbringung gemeint ist- also liegt wahrscheinlich ein Betreuungsverfahren vor. Da würde ich das Amtsgericht anrufen- nach dem Betreuer fragen und die Frage mit diesem klären.

  • "Das Amtsgericht hat ihn in eine Tagesklinik geschickt" , ich denke dass damit eine Unterbringung gemeint ist- also liegt wahrscheinlich ein Betreuungsverfahren vor. Da würde ich das Amtsgericht anrufen- nach dem Betreuer fragen und die Frage mit diesem klären.


    :daumenrau


    Könnte allerdings auch "nur" eine Vorsorgevollmacht bestehen.

  • also auf Nachfrage beim Betreuungsgericht, besteht keine Betreuung.
    Diese hat aber ja auch nicht unbedingt was mit der Geschäftsfähigkeit zu tun

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!