Ich hab einen Schuldner hier, der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt.
Räumungstermin ist in 1 Stunde. Die Frist zur Einreichung des Räumungsschutzantrags hat er verpasst.
Zustellung des Termins war vor 4 Wochen. Die ersten 2 Wochen nach Zustellung hat er nichts unternommen.
Genau um den Fristablauf vor 2 Wochen herum kam er notfallmäßig für wenige Tage ins Krankenhaus und wurde dort (ich tu mich hier mit der Fristberechnung etwas schwer) etwa 1 Tag vor Fristablauf entlassen mit Attest auf "psychische und körperliche Schonung".
Nun erscheint er und stellt eben obigen Antrag. Wer ist hierfür zuständig? Rechtspfleger oder Richter?