Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • Ich hab einen Schuldner hier, der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt.
    Räumungstermin ist in 1 Stunde. Die Frist zur Einreichung des Räumungsschutzantrags hat er verpasst.
    Zustellung des Termins war vor 4 Wochen. Die ersten 2 Wochen nach Zustellung hat er nichts unternommen.
    Genau um den Fristablauf vor 2 Wochen herum kam er notfallmäßig für wenige Tage ins Krankenhaus und wurde dort (ich tu mich hier mit der Fristberechnung etwas schwer) etwa 1 Tag vor Fristablauf entlassen mit Attest auf "psychische und körperliche Schonung".

    Nun erscheint er und stellt eben obigen Antrag. Wer ist hierfür zuständig? Rechtspfleger oder Richter?

  • Einen Antrag auf Wiedereinsetzung kenne ich in diesem Zusammenhang nicht.

    Es wäre nur entgegen der Frist des § 765a ZPO möglich, die unverschuldete Versäumung der Frist nachzuweisen (§ 765a III ZPO).

    Zuständig ist für § 765a ZPO der Rechtspfleger.

    Es erscheint mir allerdings fraglich, weshalb im Krankenhaus nicht jemandem eine Vollmacht zur fristgemäßen Antragstellung erteilt werden konnte oder die Beauftragung eines RA.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!