Erblasser wohnte 1990 in A;
das Nachlassgericht A hat 1990 einen Erbschein für die Vorerbin erteilt.
2018 stirbt die Vorerbin und der Nacherbfall tritt ein. Aber..............2008 erfolgte eine Änderung der Gerichtsbezirke und für Wohnsitz A ist jetzt das Nachlassgericht in Z zuständig.
Zieht Nachlassgericht A oder Z den Erbschein von 1990 ein?