Einziehung Erbschein

  • Erblasser wohnte 1990 in A;
    das Nachlassgericht A hat 1990 einen Erbschein für die Vorerbin erteilt.

    2018 stirbt die Vorerbin und der Nacherbfall tritt ein. Aber..............2008 erfolgte eine Änderung der Gerichtsbezirke und für Wohnsitz A ist jetzt das Nachlassgericht in Z zuständig.

    Zieht Nachlassgericht A oder Z den Erbschein von 1990 ein?

  • Das Nachlassgericht Z düfte wohl für die Einziehung und die Neuerteilung des Erbscheins zuständig sein. Ich wüsste nicht, aufgrund welcher Zuständigkeitsregelung das Nachlassgericht in A heute noch zuständig sein sollte.

    Die damaligen Akten das Nachlassgerichts A würde ich beiziehen, wenn nicht das Verfahren sogar an das Nachlassgericht in Z abgegeben werden sollte.

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