Entfernte Verwandte des vorverstorbenen Ehemannes meiner kinderlosen Erblasserin tragen vor, dass das zugunsten der Zugehfrau im September 2016 verfasste eigenhändige Testament unwirksam sei, weil die Erblasserin zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr testierfähig gewesen sei.
Zudem wird der Vorwurf erhoben, die Zugehfrau habe sich seit langem Herrschaft über die Erblasserin verschafft, weil diese nicht mehr richtig habe sehen können und mit Sicherheit das zugesagte Testament zugunsten dieser Verwandten verschwinden lassen.
Aus den Betreuungsakten ergibt sich aufgrund psychiatrischen Gutachtens aus uni 2016 die Geschäftsunfähigkeit der Erblasserin.
Es ist Bankguthaben von ca 100000 Eur vorhanden.
Gesetzliche Erben der Erblasserin sind nicht bekannt, sie hatte keine Geschwister und auch die Eltern sollen keine Geschwister gehabt haben.
Ob die Bank schon Zahlungen geleistet hat ist nicht in Erfahrung zu bringen.
Die Betreuerin - Rechtsanwältin- trifft zur Testierfähigkeit keine Feststellung.
Sind das ausreichende Gründe, eine Nachlasspflegschaft einzuleiten u.a. zur Anfechtung des Testamentes ?