Guten Morgen!
Wie würdet ihr bei der folgenden kuriosen Situation vorgehen?
Eigentümer A ist auf seinem Blatt 100 mit zwei Grundstücken eingetragen. 2008 erbt er ein weiteres Grundstück, welches auch auf seinem Blatt 100 gebucht wird. Der Haken an der Sache ist: Er ist nur Vorerbe. Warum man in einer solchen Situation das ererbte Grundstück nicht auf dem alten Blatt gelassen hat, weiß ich nicht. Nacherbenvermerk wurde eingetragen. Nacherbe ist der N. Nacherbfall tritt mit Tod des Vorerben ein.
Jetzt wird des spannend: A verstirbt 2010 und wird von B und C beerbt. Der damalige Kollege berichtigt nach Vorlage des entsprechenden Erbscheins nach A das ganze Blatt 100 völlig schmerzfrei von A auf B und C in Erbengemeinschaft. Den Nacherbenvermerk läßt er stehen.
Wie nun am besten vorgehen?