Im Grundbuch sind A zu ½ sowie die Ehegatten B und C je zu ¼ als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.
A, B und C teilen „nach § 3 WEG“in einer notariellen Urkunde in Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum. A wird ein ½ Anteil, B und C wird ebenso ein ½ Miteigentumsanteil verbunden mit dem entsprechenden Sondereigentum zugeordnet.
Die neuen Anteile sind also mit den alten rein rechnerisch identisch.
In der Urkunde wird lediglich bewilligt und beantragt, die Aufteilung nach § 3 WEG entsprechend einzutragen.Eine Auflassung wird nicht erklärt. Ebenso wird keine steuerliche UB vorgelegt.
Geht das oder ist eine Auflassung zu erklären sowie eine steuerliche Ub vorzulegen?