Der Regressbeschluss hat den Mangel, dass der genaue Zeitraum für die der Regress angeordnet wurde, fehlt.
Er beinhaltet zwar die Zusammenstellung aller Zahlungen aus der Staatskasse, aber Vermögen reicht nicht für alle Ansprüche der Staatskasse.
Es wurde Beschwerde eingelegt.
Könnte man bei teilweiser Abhilfe den Beschluss noch dahingehend berichtigen/ergänzen ?
Oder müsste ich den Beschluss aufheben und neu fassen ?
Das Landgericht wird mich so aufheben.
Danke fürs Helfen.