Hallo,
ich soll eine Sicherungshypothek eintragen.
Bewilligung: "Im Verkaufsfall erhält die Überlasserin einen zinslosen Betrag in Höhe von 20.000,00 EUR. Zur Absicherung der Überlasserin, bewilligen und beantragen die Parteien die Eintragung einer Sicherungshypothek an rangbereiter 2. Stelle..."
1. Ist das bestimmt genug?
2. Muss ich die Sicherungshypothek selbst als bedingt eintragen?
Dass eine Sicherungshypothek für bedingte Ansprüche bestellt werden kann, habe ich Schöner/Stöber HRP Grundbuchrecht Rn. 2103 entnommen. Dieser verweist auf LG Aachen, RPfleger 1963,116. Doch an die Fundstelle komme ich nicht heran.
VG