Sicherungshypothek für bedingten Anspruch

  • Hallo,

    ich soll eine Sicherungshypothek eintragen.

    Bewilligung: "Im Verkaufsfall erhält die Überlasserin einen zinslosen Betrag in Höhe von 20.000,00 EUR. Zur Absicherung der Überlasserin, bewilligen und beantragen die Parteien die Eintragung einer Sicherungshypothek an rangbereiter 2. Stelle..."

    1. Ist das bestimmt genug?
    2. Muss ich die Sicherungshypothek selbst als bedingt eintragen?

    Dass eine Sicherungshypothek für bedingte Ansprüche bestellt werden kann, habe ich Schöner/Stöber HRP Grundbuchrecht Rn. 2103 entnommen. Dieser verweist auf LG Aachen, RPfleger 1963,116. Doch an die Fundstelle komme ich nicht heran.

    VG

  • Dass eine Sicherungshypothek für bedingte Ansprüche bestellt werden kann, ...

    Ergibt sich das nicht schon aus § 1113 Abs. 2 BGB? Daß der Verkauf den Bedingungseintritt darstellt, wäre mir bestimmt genug. Ich würde auch die deutlich weniger bestimmte "Veräußerung" gelten lassen.


    Sehe ich auch so. Und laut Bewiligung soll doch wohl nicht die Hypothek, sondern nur die durch diese gesicherte Forderung bedingt sein?! Dann ist die Hypothek unbedingt einzutragen, vgl hierzu auch Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., Rdnr. 18 zu § 1113 BGB.

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