Widerspruch gegen Auflassungsvormerkung - nun Löschung des Widerspruchs -

  • Hallo Zusammen ich habe folgendes Problem,

    Es wurde im Wege der einstweiligen Verfügung ein Widerspruch gegen die Auflassungsvormerkung eingetragen.

    Jetzt beantragt der Antragsgegner,also der gegen den sich der Widerspruch richtet,dass dieser v. A. w. zu löschen ist, weil die Zustellung wohl nicht korrekt war. Es wurde nur eine beglaubigte Abschrift zugestellt . Grundsätzlich darf die Vollziehung ja gem. § 929 Abs.3 ZPO vor der Zustellung vollzogen werden.

    Nun frage ich mich, ob die Eintragung wirklich unwirksam geworden es. Es gab ja eine Zustellung, nur nicht in der korrekten Form und wenn ich es richtig verstehe, löscht das Grundbuchamt auch nicht v. A. w. . Laut Stöber wird die Löschung nur vollzogen,wenn diese in Form des § 29 GBO nachgewiesen ist.

    Ich bin etwas überfragt, wie ich nun am besten vorgehen soll. Vl habt ihr Ratschläge.

  • Zur Zustellung von Amts wegen siehe die seit dem 1.7.2014 geänderte Fassung des § 317 ZPO und den hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1075191
    zitierten Beschluss des OLG München vom 09.06.2016, 23 U 1389/16.

    Aber auch bei der Zustellung im Parteibetrieb reicht die Zustellung einer beglaubigten Abschrift aus.

    Das OLG Celle, 13. Zivilsenat, führt dazu in Rz, 6, 7 des Urteils vom 16.06.2016, 13 U 26/16, aus (Hervorhebung durch mich):

    6 1. Die mit dem angefochtenen Urteil erlassene einstweilige Verfügung ist allerdings nicht deshalb endgültig unvollziehbar und gegenstandslos geworden, weil die Verfügungsklägerin die Vollziehungsfrist nach §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO versäumt hätte. Die Verfügungsklägerin hat die Urteilsverfügung rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO dem Verfügungsbeklagten im Parteibetrieb zugestellt.

    7 a) Die Beschlussverfügung wird normalerweise dadurch vollzogen, dass dem Schuldner eine Ausfertigung der Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift (Kopie) im Parteibetrieb zugestellt wird (Hess in jurisPK UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 138; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 12 Rn. 169).


    Dem hat sich das OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, im Beschluss vom 04.05.2017, 9 W 650/16, angeschlossen. Leitsatz 1 lautet:

    Die Vollziehung einer Beschlussverfügung erfolgt in der Regel dadurch, dass dem Schuldner eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses im Parteibetrieb zugestellt wird. (Rn.5)

    Lediglich die Zustellung einer von dem Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers angefertigten beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift der Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen an eine wirksame Parteizustellung einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 929, 936 ZPO (s. Rz. 6)

    Vollkommer führt im Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Auflage 2018, in Rz 12a zu § 929 ZPO aus:

    „Soweit früher für die Wirksamkeit der Vollziehung strengere Anforderungen gestellt wurden (Zustellung von Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift von Ausfertigung; vgl zB Zweibrücken WRP 2016, 280 Tz 10 f; Düsseldorf MDR 2015, 967, 968; Ott WRP 2016, 1455 Tz 6 ff; sa 31 Aufl Rn 13 mwN), ist diese Ansicht überholt. Da die Zustellung der beglaubigten Abschrift den Formanforderungen voll entspricht, liegt kein Heilungsfall vor“.

    Wenn allerdings anstelle einer Ausfertigung eine beglaubigte Abschrift zugestellt wird, muss sich die Beglaubigung auf das gesamte Schriftstück erstrecken und dessen Blätter als Einheit derart verbunden sein, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (s. Hess in jurisPK-UWG, 4. Auflage 2016, Stand 12.02.2018, § 12 Rz. 159).

    Wie sah denn die zugestellte beglaubigte Abschrift aus ?

    Wenn der Gerichtsvollzieher eine beglaubigte Abschrift zugestellt hat, dann dürfte er dem Zustellungsempfänger bei dieser Gelegenheit die Ausfertigung vorgezeigt haben (jurisPK-UWG/Hess, Rz. 160). Die Vorlage dieser beglaubigten Abschrift wäre also kein Beleg dafür, dass die Zustellung nicht wirksam erfolgt ist.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Wie diese Aussah, kann ich nicht sagen. Ich wollte mir jetzt die Zivilakte anschauen, ob hieraus etwas zur Zustellung ersichtlich wird und was genau zugesellt wurde.

    Ich danke dir aufjedenfall fürs erste. :)

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