Vielleicht liegt es am Freitagnachmittag oder doch am Alter... ich steh irgendwie auf dem Schlauch!
Mir liegt ein Kaufvertrag vor, Privat an Privat, über ein bebautes Grundstück. Der Kaufvertrag weist soweit keine Besonderheiten auf, bis auf eine....
Es ist bewilligt - und nachdem die (auflösed bedingte) AV eingetragen wurde - nunmehr auch beantragt, eine Vormerung für eine Grundschuld einzutragen.
In der Urkunde findet sich folgende Eintragungsbewilligung:
„Alle Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung einer Vormerkung auf Eintragung einer zinslosen Grundschuld – ohne Brief- über 30.000 EUR zugunsten der Käufer an rangbereiterStelle. Die Käufer sind gesamtberechtigt nach § 428 BGB. Alle Beteiligten bewilligen und beantragen bereits jetzt die Löschung der Grundschuld im Grundbuch mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer.“
Dieser Bewilligung geht ein Passus voraus, aus dem ich nicht erkennen kann, dass hier ein durch diese Vormerkung zu sichernder Anspruch auf Eintragung einer Grundschuld besteht.
„Ein Kaufpreisteilbetrag in Höhe von30.000 EUR ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Notars an den Käufer, dass zur Sicherung seines Anspruchs auf Eigentumsübertragung eine Vormerkung mit Rang nur nach den vorgenannten Belastungen sowie nach Belastungen eingetragen ist, an denen der Käufer mitgewirkt hat, und dem Notar entweder die Löschungsunterlagen (der bereits eingetragenen Belastungen) vorliegen oder eine Bestätigung der eingetragenen Gläubigerin, dass der Restkaufpreis ausreicht, um die bestehenden Belastungenabzulösen.“
Auch in der restlichen Urkunde ist an keiner Stelle erwähnt, dass für die Käufer eine Grundschuld einzutragen wäre. Aber ohne einen konkreten, zu sichernden Anspruch kann ich doch keine Vormerkung eintragen?!
Ich versteh’s nicht. Und mach jetzt Feierabend…. Für Denkanstöße bin ich trotzdem dankbar.
Übrigens handelt es sich um einen Notar, der bisher nicht unbedingt durch besonders durchdachte Urkunden aufgefallen wäre. Das macht die Angelegenheit nicht gerade besser…