Hallo allerseits,
hat jemand von euch schon mal ein Auszugsrecht im Grundbuch gesehen und/oder eingetragen? Mir sagt es leider nichts. In meinem Fall wird ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, die Übergeber behalten sich das Recht vor, den Betrieb (=Hofgrundstück und landwirtschaftliche Flächen) weiterhin zu betreten. Dieses Recht wird als Auszugsrecht bezeichnet. Handelt es sich hierbei um ein gängiges Recht, welches mir bisher noch nicht über den Weg gelaufen ist?:D