Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder Hilfe.
Vorliegendwurde das Konto eines Betreuten gepfändet. Daraufhin beantragt der Betreuer,das Guthaben auf dem P-Konto (momentan knapp 6.400,00€) von der Pfändungauszunehmen bzw. einen pfändungsfreien Betrag in Höhe dieses Guthabensfestzusetzen.
Begründung dafür ist, dass derBetreute im Heim lebt und die Heimkosten bei monatlich 2.200,00€ liegen. Der HoheKontostand kommt dadurch zu Stande, dass 5.000,00€ von einem Festgeldkontoüberwiesen wurden.
Der Gläubiger trug nach Anhörung vor,dass eine Drittschuldnererklärung vorliegt, aus der hervor geht, dass auf demKonto keine pfändbaren Beträge vorhanden sind. Aus den vorgelegten Kontoauszügengeht jedoch hervor, dass bereits zum Zeitpunkt der DS-Erklärung pfändbaresGuthaben vorhanden war.
So da ich nun wirklich noch nichtlange in der Praxis bin, weiß ich nicht so recht, wie ich mit dem Antragumgehen und unter welche Vorschrift er fällt. §§ 765a, 850k Abs. 4 bzw. 805fZPO?
Grundsätzlich würde ich schon einenpfändungsfreien Betrag in Höhe von monatlich 2.200,00€ festsetzen, um dieHeimkosten bezahlen zu können. Und das Guthaben würde ich in der Höhefreigeben, in welcher auch die Heimkosten noch offen sind. Gibt es Rechtsprechung in die Richtung? Ich finde einfach nichts
Der Gläubiger trägt vor, dass jaoffensichtlich weiteres Vermögen da sein muss, da der Betreute die Heimkosten nichtdurch seine Rente in Höhe von monatl. 900,00€ tragen kann. Somit kann demAntrag nicht zum Zwecke der Sicherung des Existenzminimums dienen.
Hilfe