Hallo Fories,
eine Frage an die erfahrenen Versteigerer unter euch. Aber zuerst zur Sachlage.
Gemeindekasse vollstreckt wg. Öfftl. Lasten gem § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.
Die Einzelbeträge (immer zwischen € 20,00 – 50,00) lasten lt. Vollstreckungsersuchen individuell auf insgesamt 28 Landwirtschaftsflächen. Demzufolge war ich gehalten 28 einzelne Verfahren anzuordnen. § 18 ZVG war bis dato nicht einschlägig.
Jetzt kommt der findige Kassenverwalter und gibt unumwunden zu, dass zwei Großbauern am Erwerb der Flächen interessiert wären, um diese dann z.T. aufzuteilen bzw. weiterzuveräußern. Sagt‘s und legt 28 Beitrittsanträge wegen einer persönlichen (RKL 5) Forderung i.H.v. € 200,00 (), verbunden mit einem Antrag nach § 18 ZVG vor.
Mir widerstrebt es den Beitritt an allen 28 Grundstücken zuzulassen. Bereits durch die Versteigerung eines einzigen Ackers (für 5/10) würde die Gemeinde sowohl die RKL3 Forderung (die auf DIESEM Acker lastet) als auch die RKL 5 Forderung erhalten.
Durch die 28 Beitritte (eine Verbindung nach § 18 ZVG VOR dem Beitritt ist ja infolge Fehlens der Voraussetzungen nicht möglich) würden weitere € 2.800,00 an Gebühren f. die Beitritte entstehen (für welche der Schuldner m.E. gem. § 25 Nr. 4 GKG NICHT haftet weil die Kosten nicht notwendig sind; ich werde sie im Falle der Zulassung der Beitritte dem Schuldner nur ein Mal zum Soll stellen). Es mutet grotesk an, dass 28fach höhere Kosten als die Hauptforderung entstehen sollen! Weiterhin übersieht der Kassenverwalter, dass auf den meisten der 28 Grundstücke ein "Uralt-Gesamtrecht" lastet welches seiner RKL 5-Forderung vorgeht. Nach dem Inhalt des GB wäre darauf zuzuteilen; die RKL 5 Forderung bliebe "unbedient".
Ich weiß, dass § 803 ZPO – auch nicht analog – weiterhilft. Auch lässt § 76 ZVG ja erkennen, dass der Gesetzgeber durchaus davon ausgegangen ist, dass mehrere Grundstücke beschlagnahmt/versteigert werden können die insgesamt (erheblich) werthaltiger sind als die Gläubigerforderung.
Aber wie sieht es hier mit dem Rechtsschutzbedürfnis der Kasse bzgl. der RKL 5 aus?
Wie seht ihr das? Bin gespannt auf eure Beiträge.
Vielen Dank
HuBo