Genehmigung zur Anlegung eines Sparbuches

  • Die Anlagefreiheit des Amtsvormunds wird durch § 56 SGB VIII näher geregelt. In NRW ist das Ausführungsgesetz durchaus großzügig. Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

    Von Kollegen aus anderen Bundesländern höre ich jedoch von erheblichen Einschränkungen.

  • Die Anlagefreiheit des Amtsvormunds wird durch § 56 SGB VIII näher geregelt. In NRW ist das Ausführungsgesetz durchaus großzügig. Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

    Von Kollegen aus anderen Bundesländern höre ich jedoch von erheblichen Einschränkungen.


    Und der Verweis auf die Vorschrift des § 56 SGB VIII bzw. die Einschränkungen zu § 1857a BGB steht bitte wo im BGB? :gruebel:

  • Die Anlagefreiheit des Amtsvormunds wird durch § 56 SGB VIII näher geregelt. In NRW ist das Ausführungsgesetz durchaus großzügig. Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

    Von Kollegen aus anderen Bundesländern höre ich jedoch von erheblichen Einschränkungen.


    Und der Verweis auf die Vorschrift des § 56 SGB VIII bzw. die Einschränkungen zu § 1857a BGB steht bitte wo im BGB? :gruebel:


    Nicht im BGB sondern im EGBGB, welches zu den AGBGBs der verschiedenen Länder führt. Frag mich nicht, seit wann wir in NRW ohne familiengerichtliche Genehmigung Einzelkonten bei Nicht-Sparkassen eröffnen dürfen. Anfang der 90er Jahre war es noch notwendig. Und nicht alle Bundesländer sind so lax wie NRW. Bücherwurm kann ja mal sein JA fragen.

  • Die Anlagefreiheit des Amtsvormunds wird durch § 56 SGB VIII näher geregelt. In NRW ist das Ausführungsgesetz durchaus großzügig. Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

    Von Kollegen aus anderen Bundesländern höre ich jedoch von erheblichen Einschränkungen.


    Und der Verweis auf die Vorschrift des § 56 SGB VIII bzw. die Einschränkungen zu § 1857a BGB steht bitte wo im BGB? :gruebel:


    Nicht im BGB sondern im EGBGB, welches zu den AGBGBs der verschiedenen Länder führt. Frag mich nicht, seit wann wir in NRW ohne familiengerichtliche Genehmigung Einzelkonten bei Nicht-Sparkassen eröffnen dürfen. Anfang der 90er Jahre war es noch notwendig. Und nicht alle Bundesländer sind so lax wie NRW. Bücherwurm kann ja mal sein JA fragen.


    Neben den in § 1857a BGB enthaltenen Befreiungen ist bei der Amtsvormundschaft § 56 Abs. 2-3 SGB VIII zu berücksichtigen, der das Jugendamt von weiteren Einschränkungen freistellt.
    (Pammler-Klein in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1857a BGB, Rn. 8)

    Also eröffnet die Regelung des § 56 SGB VIII nur die Möglichkeit zusätzlicher Befreiungen.

    Im EGBGB habe ich bei der Suche mit den Stichworten "Vormund" bzw. "Jugendamt" keine Verweisung auf abweichende Anlagevorschriften gefunden.

  • Hallo Frog,

    es dauerte ein wenig, bis ich die Stelle fand: Art. 99 EGBGB verweist auf die Anlage von Mündelgeld.
    Und in den AGBGBs steht es sehr unübersichtlich unter verschiedenen Stichworten. Da möchte ich schon wissen, in der AGBGB welchen Bundeslandes ich suchen müsste.

    Es könnte sein, dass es dem Kollegen nicht um die Frage geht, "ob" er ein Sparbuch anlegen darf, sondern bei welcher Institution er eins anlegen darf. Schaut mal ins Internet. Dort bietet der ADAC ein Führerscheinsparen an. Bis vor kurzem hatte die VW-Bank auch so ein Produkt am Markt.
    Bücherwurm müsste schon mehr zum Sachverhalt schreiben.

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