Ich brauche mal eure Hilfe:
Vor zwei Monaten habe ich für eine Privatperson eine Gesamtgrundschuld eingetragen. Grundlage war eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung (also ohne § 800 ZPO).
Nun soll eines der belasteten Grundstücke lastenfrei veräußert werden. Mir wird eine Pfandfreigabeerklärung des o. g. Gläubigers (Privatperson) vorgelegt. Das dort angegebene Geburtsdatum hat aber sowohl beim Tag als auch beim Jahr einen Zahlendreher zu dem im Grundbuch vermerkten.
Eine Rückfrage beim Notar ergab nun, dass die zwei Zahlendreher bereits bei der Grundschuldbestellung vorlagen, die jetzige Pfandfreigabe richtig ist. Das Geburtsdatum bei der Grundschuld soll berichtigt werden. Welche Unterlagen brauche ich hierfür? Ich hatte erst an § 44a BeurkG gedacht. Da aber damals nur eine Beglaubigung vorlag, scheidet die Vorlage einer neuen "Reinschrift" mit Verbindung der Nachtragsberichtigung gemäß § 44a BeurkG und Vermerk bei der Urschrift ja aus.