Übersendung Erbausschlagung aus dem Ausland

  • Mahlzeit!

    Folgender Fall:
    Erbin wohnhaft in Kanada erhält am 17.08.2017 Post über Erbanfall.
    Sie lässt ihre Erbausschlagung am 22.01.2018 im deutschen Generalkonsulat beglaubigen.

    Sie übersendet die Erbausschlagungserklärung selbst hierher, Eingang am 19.02.2018.

    Ist die Erbausschlagung verspätet?

    Grüße Döner

  • Das Problem haben wir auch gerade, könnte der Argumentation: in Ermangelung eines Wohnsitzgerichtes im Ausland ist das Konsulat in dieser Funktion zu sehen und mit rechtzeitiger Abgabe der Erklärung dort ist die Frist gewahrt, gefolgt werden?? Wie lange die Post um die Welt fliegt ist wurscht, weil darauf der Ausschlagende ohnehin keinen Einfluss hat??

  • Der Gedanke kam mir auch kurz, habe ich nach Lesen im Kommentar aber verworfen. § 344 FamFG ist eine Inlandsvorschrift, für EU-Mitgliedsstaaten gilt Art 13 EUErbVO; sehe es daher wie #2.
    Wenn das Schreiben tatsächlich am 17.08. angekommen ist und es sich dabei nicht um das Absendedatum handelt, ist die Frist vorbei.

  • Mahlzeit!

    Folgender Fall:
    Erbin wohnhaft in Kanada erhält am 17.08.2017 Post über Erbanfall.
    Sie lässt ihre Erbausschlagung am 22.01.2018 im deutschen Generalkonsulat beglaubigen.

    Sie übersendet die Erbausschlagungserklärung selbst hierher, Eingang am 19.02.2018.

    Ist die Erbausschlagung verspätet?

    Grüße Döner

    6 Monate ab Kenntnis vom Erbfall und Erbrecht.

    Ob bzw. wie schnell er einen Termin beim ausländischen Notar -ggf. Apostille/Legalisation- oder der Botschaft/dem Konsulat bekommt bzw. ob bzw. wie er (Form) im Ausland rechtswirksam ausschlagen -Schriftform/Eingang beim ausl. Gericht- kann bzw. das Verlust- bzw. Verspätungsrisiko auf dem Postweg ist allein Sache des Ausschlagenden.

    Ob man die Botschaft bzw. das Konsulat im Ausland um Amtshilfe ersuchen kann ist hier unerheblich, da um keine Rechtshilfe ersucht wurde. Ggf. wäre dies aber „auf dem Dienstweg“ möglich gewesen. Dann wäre die Rechtzeitigkeit eingehalten worden.

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