Ich habe hier einen Uralt Fall mit Vor- und Nacherbfolge bzw. Nacherbenvermerk:
Im Grundbuch ist A aufgrund Auflassung von 1906 und 1919 als Eigentümer eingetragen worden. Mit Eintragung des A wurde in Abteilung II ein Nacherbenvermerk aufgrund eines Testamentes vom 11.02.1886 eingetragen. Inhalt Nacherbenrecht für die Kinder der Eheleute B und C nämlich D, E und F sowie die die noch geboren werden.
Da Grundbuch wurde bzgl. A nach dessen Erbnachweisen berichtigt. Die nunmehr eingetragenen Erben stellen den Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerkes wegen Gegenstandslosigkeit.
Ist dies möglich? Was brauche ich für die Löschung? Die vorgenannten Kinder sind alle zwischen 1870-1891 geboren.