Hallo,
vor Monaten wurde die Eintragung einer Zwangshypothek für eine GbR beantragt. Titel ist mangelhaft, da dieser keine Angabe der Gesellschafter enthält. Gläubiger hat bis heute keine geeignete Titelergänzung erreicht. Entsprechende Zwischenverfügungen sind ergangen. Nun liegt ein Ersuchen auf Eintragung eines Insolvenzvermerkes vor. Dieser müsste wohl eingetragen werden. Die beantragte Zwangshypothek wird dann wohl nicht mehr eingetragen werden können.
Sehe ich das so richtig?