Hallo und schönen Nachmittag ..
Ich bräuchte mal Meinungen zur Abrechnung der Termingebühr. Mit Klage wurde unserer Mandantin der Streit verkündet. Es fand ein Termin statt. Erst nach dem Termin wurde die SV zugestellt, so dass wir erst nach dem Termin tätig wurden. Durch Wechsel des Dezernats wurde festgestellt, dass die SV noch nicht zugestellt wurde. Im Termin wurde in Einverständnis mit den Parteien beschlossen, dass ins schriftliche Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO übergegangen werden soll.
Nach dem Termin (da SV dann erst zugestellt) haben uns für die Streitverkündete bestellt und vorgetragen. Sodann ist ein Urteil im schriftlichen Verf. ergangen.
Kann ich jetzt eine Termingebühr für das Urteil im schriftlichen Verfahren abrechnen?
Vielen Dank