Anrechnung Vorschuss § 11 RVG

  • Moin,
    in einer Landwirtschaftssache ging ein Antrag nach § 11 RVG ein. Der Anwalt vertritt/vertrat die Partei in zwei Verfahren, eins vor dem Landgericht und eins hier bei unserem Amtsgericht. Abgerechnet nach § 11 wurde nur für das Verfahren vor dem Amtsgericht. In dem Antrag wurde eine Vorschusszahlung durch den Mandanten berücksichtigt.
    Der Mandant hat gegen den Antrag eingewendet, dass ein weiterer Vorschuss an den Anwalt gezahlt worden ist, der in dem VA hätte berücksichtigt werden müssen.
    Der Anwalt erwiderte daraufhin nur, dass es nicht relevant sei, auf welchen Teil der dort entstandenen Kosten angerechnet werden würde (ich gehe davon aus, dass der zweite Vorschuss auf die Kosten vor dem Verfahren des LG angerechnet worden ist).
    Der eigentlich zuständige Rpfl. hat dann antragsgemäß festgesetzt. Der Beschluss ist seit Dezember rechtskräftig.

    Nun erscheint der Kostenschuldner/die Partei in der Rechtsantragsstelle und gibt an, dass in der Kostenfestsetzung ignoriert worden ist, dass der weitere Vorschuss gezahlt worden ist/nicht auch noch angerechnet worden ist und dass der RA die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat. Weiter gibt er an, dass der Restbetrag zwischenzeitlich gezahlt wurde (denke der Differenzbetrag zwischen festgesetzter Vergütung und dem Vorschuss, den die Partei angerechnet haben will).

    Habe die Akte jetzt unter eilt vorgelegt bekommen, da die GV die ZV für 2 Wochen ruhend gestellt hat.
    Hat jemand Rat für mich? :D

    MfG

  • Was hat er denn für nen Antrag gestellt? Rechtsmittel ist ja nicht mehr...
    Erinnerung gegen Zwangsvollsteckung? Volltreckungsabwehrklage?

  • Aus meiner Sicht ist für dich nichts zu veranlassen, d.h. weglegen.

    hmm ist aber irgendwie ein bisschen unbefriedigend oder? Der Schuldner erhofft sich sicher eine Antwort, hab nur keine Ahnung, was ich sagen soll

    Wenn kein Antrag gestellt wurde - dann kann der Schuldner ja viel hoffen, aber warum sollte Dich das dann belasten?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Für die Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO und die Entscheidung hierüber ist der Rechtspfleger nicht zuständig. Es gibt hier nichts zu veranlassen.

    Da Kostenfestsetzungsbeschlüsse (auch solche gegen die eigene Partei) mangels materiell-rechtlicher Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers an der Präklusionswirkung des § 767 Abs. 2 ZPO nicht teilnehmen, kann der Titelschuldner die Erfüllung durch Verrechnung noch mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen - obwohl der Einwand eigentlich gem. § 11 RVG schon den Erlass des KfB hätte verhindern müssen, da es sich um eine Einwendung aus materiellem Recht handelt.

    Man hätte vielleicht diskutieren können, ob es keine Einwendung aus dem materiellen Recht ist, wenn - wie ich den Fall einmal hatte - der Mandant im Verfahren nach § 11 RVG einwendet, der Antrag sei nicht schlüssig und nachvollziehbar, weil der Anwalt einen Vorschuss abgezogen habe, den der Mandant in anderer Sache bezahlt habe. Wenn aber wie hier der Mandant ganz eindeutig einwendet, sein Vorschuss sei zu Unrecht nicht abgezogen, machte er Teilerfüllung geltend, die den Honoraranspruch gem. § 362 BGB nach materiellem Recht zum erlöschen bringt. Der KfB gegen die eigene Partei hätte also zumindest in der Höhe der behaupteten Teierfüllung schon gar nicht ergehen dürfen. Da dies aber geschehen ist, ist die Sache für Dich jetzt zu Ende.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Sicher, hab das anders in Erinnerung, vgl. BGH, IX ZR 67/96?

    Antwort auf die Frage, ob ich mir sicher bin, ist keine Gewähr für die Richtigkeit. Nach Erkenntnissen der Aussagepsychologie liegt die Richtigkeit der Aussagen derer, die sich "sicher" sind, unter 50 %.

    Nein, meine Antwort war schlichtweg in Abweichung vom BGH formuliert. Mein Anwaltsdasein ist älter als diese Entscheidung. Ich kannte sie schlichtweg nicht.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Deine persönliche Quote würde ich ein ganzes Stück darüber ansetzen wollen. ;) Schön, dass du dich gemeldet hast, hätte ja auch sein können, dass ich seitdem was verpasst habe.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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