Die VKH Partei hat in 3 verschiedenen Verfahren VKH o.R. bewilligt bekommen.
Kostenschuld (Gerichtskosten, VKH Vergütung, weitere Vergütung) Verfahren 1: 1.200,70 €, Verfahren 2: 361,75 € Verfahren 3: 6.683,89 €.
Jetzt hat sie im letzten Verfahren folgenden Zugewinnausgleich zugesprochen bekommen:
bis zum 31.01.2018 20.000 €
bis zum 31.12.2018 16.500 €
und bis zum 31.12.2019 16.500 €
m.E. kann sie davon nach und nach locker alle Verfahrenskosten bezahlen.
1. Frage: In welcher Reihenfolge ordne ich die Zahlungsanordnungen an? Gehe ich vom ersten zum letzten Verfahren durch oder bestimme ich der Höhe der Kostenschuld nach die Reihenfolge?
2. Frage: Der RA der VKH Partei wendet ein, dass eine Einmalzahlung aus dem Vermögen nicht möglich sei, da die VKH Partei den zugesprochenen Zugewinn für ihre Lebenshaltung braucht. Interessiert mich das bei einem so hohen Zugewinn überhaupt oder kann ich das irgendwie runterrechnen für ein Jahr??