Hallo zusammen,
ich mache mal wieder nach sehr langer Zeit Beratungshilfe.
In Strafsachen wird diese ja nur für eine Beratung gewährt.
Ist aber obiger Antrag beratungshilfefähig?
Gibt es da andere Arten der Hilfe, z.B. durch die JVA oder den am ursprünglichen Strafverfahren beteiligten Rechtsanwalt?
Mit Strafsachen kenne ich mich im übrigen gar nicht aus.
Falls Beratungshilfe gewährt werden kann, welche Nachweise für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss ich fordern?
Kost und Logis hat er ja frei, aber muss ich mir das Guthaben des Haftkontos nachweisen lassen?
Vielen Dank für Meinungen und Anregungen.