Wohnungsrecht § 1093 BGB für Alleineigentümer als Berechtigten?

  • Ich habe gerade das erste Mal den Fall, dass im Zuge eines Übergabevertrages die Parteien (Vater und Sohn) vereinbaren, dass für den Erwerber (der Alleineigentümer wird) als Berechtigten ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB eingetragen werden soll. Zudem soll die Ausübung des Wohnungsrechts nicht Dritten überlassen werden sollen.
    Welchen Sinn macht das? Ich dachte zuerst an eine Verwechslung, dass eigentlich der Übergeber der Berechtigte sein sollte, aber nach Rückfrage beim Notariat soll es tatsächlich wie beantragt eingetragen werden. Den Sinn konnte mir da aber auch keiner erklären.

    Nach Rechtsprechung / Kommentierung wird Eintragungsfähigkeit auch für den Eigentümer bejaht, aber wenn ich es richtig gesehen habe, waren das Fälle, wo der Eigentümer für sich und einen weiteren Berechtigten ein Wohnungsrecht eintragen lassen wollte. Würdet Ihr eintragen, ablehnen oder euch zumindest ein berechtigtes Interesse darlegen lassen?

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