Vorliegend ist die Egt. einer Immo (KG) wie auch deren einzig persönlich haftender Gesellschafter (= zugleich lebenslanger Wohnberechtigerter der Immo der KG) in Insolvenz. ZVG ist terminiert. VW Immo knapp 3 Mio. €. Wohnrecht ist voll Werthaltig sowie nachrangig im GB und fällt bei ZVG jedenfalls raus. Abgeltungsbetrag dafür zw. TE 125-250. Wohnberechtigter, ca. 70 J., will die nächsten Jahre nicht ausziehen. Was passiert nun mit Zuteilungserlös auf Wohnrecht in ZVG. Wird dieser hinterlegt und ratierlich an den Berechtigen ausbezahlt oder fällt dieser voll in die Insolvenzmasse des Wohnberechtigten? Auch Freihandverkauf wäre möglich. Verhält es sich selbig?
Weiteres Problem: Wertermittlung Wohnrecht rein nach zur Nutzung freier Wohnfläche gem. Bewilligung beträgt nach meiner Rg. rd. TE 125. Sachverständige hat für den IV des Wohnberechtigten ca. T€ 250 ermittelt, da er sämtlichen weiteren Mitbenutzungsrechte ebenfalls wertmäßig berücksichtigt (z.B. Sehr großzügiger Flurbereich bis zum Gelangen der Whg., Garten, Sauna u.a). Ist dies richtig?