Hallo Ihr, folgender Tenor bereitet wir Bauchschmerzen:
"Der Beklagte wird verurteilt, den Notar ... schriftlich anzuweisen, die in dessen Urkunde .... erklärte Auflassung zu vollziehen und alles Erforderliche zu veranlassen, damit das Eigentum (...) auf den Kläger übergeht (...)."
Ist das eures Erachtens ein Fall nach § 894 ZPO? Irgendwie finde ich die Formulierung wg. "wird verurteilt schriftlich anzuweisen" doch recht komisch.
Hatte das schonmal jemand?