Hallo Leute!
Ich möchte möchte hier gerne einen Fall zur Diskussion stellen:
Ehemann M und Ehefrau F sind als Eigentümer zu je ½ Anteil ins Grundbuch eingetragen.
Abt. II ist lastenfrei.
Abt. III ist belastet mit einer einheitlichen Grundschuld und im Anschluss sind beide Miteigentumsanteile mit unterschiedlichen Zwangssicherungshypotheken belastet. Die meisten lasten auf Ms-Anteil. Einige auf dem der F. Es sind rund 40 Rechte insgesamt. Teilweise vor über 30 Jahren eingetragen.
Mir liegt, nach dem Tod des M, ein Grundbuchberichtigungsantrag der F vor. Sie möchte als Alleinerbin eingetragen werden.
Sie nimmt Bezug auf einen Ehe- und Erbvertrag aus dem Jahr 1976 (vor Erwerb des Grundstücks).
Darin haben die Eheleute den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Keine Eintragung ins Güterrechtsregister.
Im Kaufvertrag (sechs Jahre nach Vereinbarung der Gütergemeinschaft) wurde der Erwerb als Miteigentümer zu 1/2 Anteil beantragt.
Ich bin jetzt soweit, dass der Erwerb des Grundstücks in Gütergemeinschaft erfolgt ist und dies berichtigend eingetragen werden kann.
Aber was passiert dann mit der dritten Abteilung und den 40 Zwangssicherungshypotheken?
Ich habe bereits Fundstellen rauf und runter recherchiert, aber noch nichts Brauchbares dazu gefunden.
Ich hoffe also, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
LG