Es sollen zwei Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden. Die Voraussetzungen liegen vor, insbesondere Belastung mit einem Gesamtgrundpfandrecht, sodass keine Verwirrung zu besorgen ist. Auch die Zustimmung der Gläubigerin liegt vor.
Meine Frage ist:
Was geschieht rechtlich mit der Gesamtgrundschuld? Fällt sie von sich in sich zusammen und wird zur Einzelgrundschuld?
Danke und Gruß
Andydomingo.