Mir liegt ein Tauschvertrag vor zwischen einer Privatperson und einem Zweckverband, bestehend aus zwei Städten und zwei Marktgemeinden (lt. Satzung). Für den Zweckverband handelt lt. Urkunde P als 1. Vorsitzender des Zweckverbands, Nachweis dafür lag nicht bei. Auf Anforderung hin legt der Notar eine Feststellung vor, P sei der 1. Bürgermeister einer der Marktgemeinden und somit gem. Art. 36 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (Bayern) (KomZG) auch 1. Vorsitzender des Zweckverbands. In Art. 36 KommZG ist jedoch lediglich geregelt, dass der Verbandsvorsitzende den Zweckverband nach außen vertritt. Lt. Art. 35 KommZG wird der Verbandsvorsitzende von der Verbandsversammlung gewählt, was im Übrigen auch der im Amtsblatt veröffentlichen Satzung des Zweckverbandes entspricht. Die Frage ist nun, wie ist dies dem Grundbuchamt nachzuweisen? Lt. Satzung werden Beschlüsse und Wahlergebnisse in ein Beschlussbuch eingetragen und von dem Verbandsvorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Könnte das eine Nachweismöglichkeit für das Grundbuchamt sein? Evtl. mit Unterschriftsbeglaubigung wie bei den Beschlüssen der Wohnungseigentümer?
Außerdem ist mir nicht klar, ob ich wegen der Verweisungen in Art. 2 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 1 KommZG eine Vollwertigkeitsbescheinigung (Art. 75 BayGO) benötige und falls ja, von wem? Von der Stadt, in deren Bezirk das betroffene Grundstück liegt?
Mit besten Dank im Voraus!