Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Im Grundbuch eingetragen: Nießbrauch für J zu 2/3 Anteil und für S zu 1/3 Anteil.
Nunmehr wird bewilligt und beantragt, bei dem eingetragenen Nießbrauchsrecht zu vermerken, dass dieses dem Längerlebenden von J und S allein zusteht.
Ist dies so möglich und eintragbar?