Inhaltsänderung Nießbrauch

  • Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

    Im Grundbuch eingetragen: Nießbrauch für J zu 2/3 Anteil und für S zu 1/3 Anteil.
    Nunmehr wird bewilligt und beantragt, bei dem eingetragenen Nießbrauchsrecht zu vermerken, dass dieses dem Längerlebenden von J und S allein zusteht.
    Ist dies so möglich und eintragbar?

  • Wie 45, die Eintragung, die begehrt wird, ist nicht eintragbar.

    Wenn du in juris nach der Entscheidung des OLG suchst, findest du auch noch eine Anmerkung von Oldenburger vom 16.06.2009.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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