Gutgläubiger Erwerb?

  • Warum teilt ihr dem ehemaligen Berechtigten nicht schriftlich mit, dass ihr die Löschung des Widerspruchs beabsichtigt. Gibt ihm Zeit, die Klage auf Wiedereintragung der Dienstbarkeit vorzubereiten. Fall er wirklich an die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubt.

  • Und was willst du damit sagen? Man kündigt dem vermeintlich Berechtigten an, dass man die Löschung des Widerspruchs beabsichtigt. Gibt ihm vier Wochen Zeit, die Klage auf Wiedereintragung zu erheben und einen Rechthängigkeitsvermerk (Kammergericht, Beschluss vom 20.12.2012, 1 W 335/12) zu erwirken. Muß sich der Eigentümer eben so lange gedulden. So viel Rechtssicherheit muß sein. Die Frage ist auch nicht, wie ernst es dem Eigentümer ist, sondern ob der Berechtigte von der Grundbuchunrichtigkeit überzeugt ist. Ich bin es nicht.

  • Ich auch nicht, aber der Berechtigte als Laie verständlicherweise (und sein Anwalt dummerweise) und man hat sie in dem Glauben ja auch durch den Widerspruch bestärkt. Aber klar würd ich es auch so machen wie du sagst mit Ankündigung usw.

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