Guten Morgen,
ich habe hier eine Sache, in der ich nicht so recht weiterkomme:
Im Grundbuch eingetragen ist die Fa. XY GmbH & Co. KG als Eigentümerin.
XY ist verstorben, Erben gem. gemeinschaftlichem Erbschein sind seine Kinder A und B. Das Problem ist doch, dass im Grundbuch der Erblasser mit seiner GmbH & Co. KG eingetragen ist, der Erbschein jedoch nur ihn als natürliche Person ausweist.
Wie geht das jetzt weiter? Handelsregisterauszüge erfordern