KFZ Steuer Guthaben Insolvenzeröffnung

  • Hallo,

    wie ist eigentlich aktuell bzw. mittlerweile die Rechtslage und praktische Handhabe bezüglich KFZ-Steuer-Guthaben bei Insolvenzeröffnung?

    Erfolgt immer die Ab- und Wiederanmeldung durch den Insolvenzverwalter um das Guthaben zur Masse zu ziehen ?

    Ist dieses Vorgehen abhängig von der Frage ob:

    A. PKW von Beginn an keine Masse § 811 Nr. 5 ZPO
    B. PKW Masse aber Freigabe durch IV
    C. PKW Masse und Nutzung / Verwertung durch IV

  • Hallo,

    wie ist eigentlich aktuell bzw. mittlerweile die Rechtslage und praktische Handhabe bezüglich KFZ-Steuer-Guthaben bei Insolvenzeröffnung?

    Erfolgt immer die Ab- und Wiederanmeldung durch den Insolvenzverwalter um das Guthaben zur Masse zu ziehen ?

    Ist dieses Vorgehen abhängig von der Frage ob:

    A. PKW von Beginn an keine Masse § 811 Nr. 5 ZPO
    B. PKW Masse aber Freigabe durch IV
    C. PKW Masse und Nutzung / Verwertung durch IV

    ja das ist ein Dauerthema mit den Finanzämtern vor Jahren gewesen; ist mir glücklicherweise nicht mehr in praxi untergekommen.
    Die Frage als solche ist jedoch schon falsch gestellt !
    Gibt der Verwalter frei, kann es zu einem Kfz-Steuerguthaben nicht kommen.
    Ausgenommen ist, dass das FA mal wieder - so wie früher - davon ausgeht, mit Insolvenzeröffnung endet das "Zulassungsverhältnis".....
    Also so pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten, sorry, ist so
    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Das die Finanzämter sich nicht rühren, ist nicht verwunderlich, weil die Kfz-Steuer seit 2009 (?) in die Zuständigkeit der Hauptzollämter fällt. Die Verlagerung erfolgte jedoch nicht bundeseinheitlich, in manchen Bundesländern erfolgte diese früher, in anderen später.


    ME kommt es auf die gestellten Fallunterscheidungen A-C nicht an.

    Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 16.11.2004, VII R 62/03 festgestellt, dass mit Eröffnung des Verfahrens ein neuer Entrichtungszeitraum beginnt, da es sich bei der Kfz-Steuer um eine Tagessteuer handelt. Da der Erstattungsanspruch mit Eröffnung des Verfahrens entsteht, hat der Verwalter noch nicht einmal eine logische Sekunde Zeit, über eine Freigabe nachzudenken...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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