Folgender Sachverhalt:
Die Mutter, in deren Haushalt das Kind lebte, hat immer das Kindergeld erhalten. Zum Kindesvater besteht seit Jahren kein Kontakt. Am 01.03.2015 ist das Kind in eine eigene Wohnung gezogen, worauf die Mutter das Kindergeld immer an das Kind weiterleitete. Allerdings versäumte sie, die Familienkasse über den Auszug zu informieren. Nunmehr hat die Familienkasse dies jedoch mitbekommen und der Mutter mitgeteilt, dass sie seit März 2015 nicht mehr bezugsberechtigt war, da das Kind nicht mehr in ihrem Haushalt lebte. Die Familienkasse verlangt von der Mutter, eine rückwirkende Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen, welche sie als Bezugsberechtigte ausweist. Andernfalls müsse sie das Kindergeld (über 5000 € zurückzahlen.
Ich frage mich nun, was ich hier entscheiden soll. Das Kindergeld ist doch schon ausgezahlt. Um künftige Ansprüche geht es gar nicht. Ich habe auch bei der Familienkasse angerufen. Dort besteht man auf eine gerichtliche Entscheidung. Wo der Kindesvater ist, weiß keiner.
Wie seht ihr das ?