Kosten GV nach erfolgloser Versteigerung

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Strafakte vorliegen. Sachverhalt: Motorroller wurde rechtskräftig eingezogen. Ein Gerichtsvollzieher wurde vom Gericht mit der Versteigerung beauftragt. Diese verlief erfolglos. Jetzt meldet der GV Kosten an.

    Jetzt meine Frage: Wer zahlt diese Kosten aus und woraus ergibt sich das?

    Unsere Anweisungsstelle sagt, dass die Kostenerstattung an den Gerichtsvollzieher nur erfolgen kann, wenn bezahltwurde. Aber der GV ist faktisch ja tätig geworden wegen unseres Auftrages.

    Danke im Voraus und viele Grüße

  • Jetzt meldet der GV Kosten an.

    Der Gerichtsvollzieher meldet keine Kosten an, sondern teilt diese mit. Können die Gerichtsvollzieherkosten erfolgreich beim Kostenschuldner eingezogen werden, erfolgt eine Auskehr an den GV.

    Nur mal so zum Verständnis: Der GV zieht die Kosten für die Landeskasse ein. Die Auslagen und ein kleiner Teil der Gebühren werden dem Gerichtsvollzieher überlassen. Bei Gerichtsaufträgen holt er sich seine Auslagen aber vorab aus der Landeskasse, buchungstechnisch über das Kassenbuch II Spalte 12/13.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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