Reallast befristet oder auf Lebenszeit

  • Hallo zusammen,

    ich hab einen Antrag auf Eintragung einer Reallast vorliegen.

    Urkundentext lautet:
    "Durch privatschriftlichen Vertrag habe ich mich verpflichtet, an .... eine monatliche Leibrente i. H.v. .. auf dessen Lebenszeit, mindestens bis 29.02.2028, längstens bis zur Vollendung des 95. Lebensjahres des Berechtigten zu zahlen.

    Zur Sicherung des Anspruchs bewillige ich zugunsten... die Eintragung einer Reallast zu Lasten ... mit dem Vermerk, dass nach Ablauf von 10 Jahren ab Eintragung zur Löschung des Rechts der Todesnachweis des Berechtigten genügen soll."

    Aus meiner Sicht ist eine Kombination der Bestellung auf Lebenszeit mit den o.g. Einschränkungen nicht möglich. Weiterhin halte ich eine Bedingung bei der Vorlöschklause für nicht zulässig. Der Notar hält seinen Antrag jedoch für eintragungsfähig.

    Wie ist die Meinung des Forums?

  • Allerlei Kombinationen von Bedingungen und Befristungen sind denkbar. Berühmtestes Beispiel im Grundbuchverfahren ist vielleicht die Tankstellendienstbarkeit („solange ein Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer besteht, mindestens jedoch bis zum …….“ (vgl. OLG Köln vom 08.11.1961, 8 W 143/61; Rpfleger 63, 381). So wie hier sind es mehrere Befristungen. Nur dass man die rechtsgeschäftliche Befristung der nicht akzessorischen Reallast aus der schuldrechtlichen Verpflichtung und aus der Vorlöschungsklausel (§ 24 GBO) ableiten müßte. Eine gesetzliche Befristung, wie in § 1061 BGB gibt es bei der Reallast ja nicht. Und dass sich Verpflichtung und Klausel nicht decken, weil die Vorlöschungsklausel nicht auch auf das Lebensalter („95. Lebensjahr“) abstellt. Grundsätzlich aber möglich. Zur Auslegung hinsichtlich einer Befristung der Reallast (wenn man möchte): OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.06.2002, 3 Wx 168/02.

    2 Mal editiert, zuletzt von 45 (13. März 2018 um 17:12) aus folgendem Grund: Fundstelle eingefügt

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