Ich habe folgenden Fall:
Der Sohn räumt seiner Mutter ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB mit für Dauer der Eintragung der a 01.01.2014 (URNr.: .... des Notars...) bestellen Grundschuld III/1. Die Grundschuld soll voraus sichtlich Ende 2025 gelöscht werden.
Wohnrecht ist unentgeltlich; Berechtigte hat jedoch Gas, Strom, Wasser sowie alle sonstigen Kosten, die auf den Mieter abgewälzt werden können -nach den gesetzlichen Bestimmungen - zu tragen
Es wird bewilligt und-antragt, das Wohnrecht mit dem Vermerk einzutragen, dass das Recht mit der Löschung der Grundschuld III/1 erlischt und im Übrigen durch den Nachweis des Todes der Berechtigten löschbar ist.
Ich kann doch nicht den Vermerk eintragen, dass das Recht mit der Löschung der GS erlischt, oder?