Schon wieder Eintragung Wohnrecht gem. § 1090 BGB

  • Ich habe folgenden Fall:

    Der Sohn räumt seiner Mutter ein Wohnrecht gem. § 1090 BGB mit für Dauer der Eintragung der a 01.01.2014 (URNr.: .... des Notars...) bestellen Grundschuld III/1. Die Grundschuld soll voraus sichtlich Ende 2025 gelöscht werden.
    Wohnrecht ist unentgeltlich; Berechtigte hat jedoch Gas, Strom, Wasser sowie alle sonstigen Kosten, die auf den Mieter abgewälzt werden können -nach den gesetzlichen Bestimmungen - zu tragen

    Es wird bewilligt und-antragt, das Wohnrecht mit dem Vermerk einzutragen, dass das Recht mit der Löschung der Grundschuld III/1 erlischt und im Übrigen durch den Nachweis des Todes der Berechtigten löschbar ist.

    Ich kann doch nicht den Vermerk eintragen, dass das Recht mit der Löschung der GS erlischt, oder?


  • Ich kann doch nicht den Vermerk eintragen, dass das Recht mit der Löschung der GS erlischt, oder?

    Dabei handelt es sich um eine Bedingung, ich würde das Recht daher als "bedingt" eintragen.
    Die Vorlöschklausel ist beim rückstandslosen Wohnrecht allerdings unzulässig und falls die Unentgeltlichkeit dinglich vereinbart wurde, würde ich das ebenfalls beanstanden.

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