Guten Morgen,
nach einigen Jahren Abstinenz wage ich wiede rmal eine Frage.
Jemand verstirbt im Heim . Dort haben sich jedoch Barbeträge (früher Taschengeld) , ausgezahlt vom Sozialhilfeträger, in Höhe von 1500EUR angespart.
Mit dem Tod überweisen die Heime unter dem Druck der Sozialhilfeträger den Barbetrag zurück.
M.E. n . handelt es sich ab dem Todeszeitpunkt jedoch um Nachlass und müsste demtnsprechend verfügbar sein (Zumindest für die vor dem Todeszeitpunkt gezahlten Beträge).
Was kann ich tun, wenn mein NLG sagt sie ginge das nichts an? Fakt ist, dass man zur Not den Fiskus um sein Erbe bringt, und damit auch die Ordnungsbehörde auf den Bestattungskosten sitzen lässt. Nachlassicherungspflicht des NLG? Die Heime schaffen den Nachlass ja zugunsten der Sozialhilfeträger bei Seite.
Gibts da irgendwas brauchbares in Rechtspflegerkreisen worauf ich dezent hinweisen könnte? Unsere Rechtspfleger sind alle in Ordnung, aber in diesem Punkt sieht man das Problem nicht.
Vielen DANk
Nbg